Ethischer Individualismus: Unterschied zwischen den Versionen

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Unterwerfung des letztern unter eine allgemeine Norm fordert. Die Freiheit des Handelns
Unterwerfung des letztern unter eine allgemeine Norm fordert. Die Freiheit des Handelns
ist nur denkbar vom Standpunkte des ethischen Individualismus aus." {{Lit|{{G|004|165|115}}}}
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"Wenn Kant von der Pflicht sagt: «Pflicht! du erhabener,
großer Name, der du nichts Beliebtes, was Einschmeichelung
bei sich führt, in dir fassest, sondern Unterwerfung verlangst», der du «ein Gesetz aufstellst..., vor dem alle Neigungen
verstummen, wenn sie gleich in Geheim ihm entgegenwirken», so erwidert der Mensch aus dem Bewußtsein
des freien Geistes: «Freiheit! du freundlicher, menschlicher
Name, der du alles sittlich Beliebte, was mein Menschentum
am meisten würdigt, in dir fassest, und mich zu niemandes
Diener machst, der du nicht bloß ein Gesetz aufstellst, sondern
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Das ist der Gegensatz von bloß gesetzmäßiger und freier
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Version vom 12. April 2013, 02:48 Uhr

Der ethische Individualismus, dessen philosophische Grundlagen Rudolf Steiner schon 1894 in seinem philosophischen Hauptwerk, der Philosophie der Freiheit, ausführlich besprochen hat, soll nach und nach eine auf bloß traditionell überlieferte Wertvorstellungen und moralische Pflichten gegründete Ethik erweitern und später ganz ersetzen. Ethischer Individualismus gründet sich auf die individuelle Fähigkeit des Menschen, geistig-moralische Inhalte und Werte durch moralische Intuition autonom in einer gegebenen Situation frei und unabhängig von überlieferten Moralprinzipien zu erfassen bzw. neu zu schaffen.

"Der bloße Pflichtbegriff schließt die Freiheit aus, weil er das Individuelle nicht anerkennen will, sondern Unterwerfung des letztern unter eine allgemeine Norm fordert. Die Freiheit des Handelns ist nur denkbar vom Standpunkte des ethischen Individualismus aus." (Lit.: GA 004, S. 165)

"Wenn Kant von der Pflicht sagt: «Pflicht! du erhabener, großer Name, der du nichts Beliebtes, was Einschmeichelung bei sich führt, in dir fassest, sondern Unterwerfung verlangst», der du «ein Gesetz aufstellst..., vor dem alle Neigungen verstummen, wenn sie gleich in Geheim ihm entgegenwirken», so erwidert der Mensch aus dem Bewußtsein des freien Geistes: «Freiheit! du freundlicher, menschlicher Name, der du alles sittlich Beliebte, was mein Menschentum am meisten würdigt, in dir fassest, und mich zu niemandes Diener machst, der du nicht bloß ein Gesetz aufstellst, sondern abwartest, was meine sittliche Liebe selbst als Gesetz erkennen wird, weil sie jedem nur auf erzwungenen Gesetze gegenüber sich unfrei fühlt.»

Das ist der Gegensatz von bloß gesetzmäßiger und freier Sittlichkeit." (Lit.: GA 004, S. 170f)

Literatur

  1. Rudolf Steiner: Die Philosophie der Freiheit, GA 4 (1995), ISBN 3-7274-0040-4; Tb 627, ISBN 978-3-7274-6271-9 pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org