Erster Mai

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Demonstration zum 1. Mai bei einer Kieler Werft (2013)
Aufstellung zur Mai-Demonstration in Hamburg (2007)

Der Erste Mai wird als Tag der Arbeit, Tag der Arbeiterbewegung, Internationaler Kampftag der Arbeiterklasse[1] oder auch als Maifeiertag bezeichnet. Er ist in Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Belgien, Teilen der Schweiz und in vielen anderen Staaten ein gesetzlicher Feiertag.

Geschichte: Haymarket Affair

Dieser Schnitt von 1886 war die meistverbreitete Illustration der Haymarket-Affäre. Er zeigt fälschlicherweise gleichzeitig Samuel Fieldens Ansprache, die anschließende Bombenexplosion und die danach stattfindende Schießerei.[2]
Die sieben zum Tode verurteilten Anarchisten. Der nicht abgebildete Achte wurde zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt.

Haymarket Riot - Artikel in der deutschen Wikipedia

Anfang 1886 rief die nordamerikanische Arbeiterbewegung zur Durchsetzung des Achtstundentags zum Generalstreik am 1. Mai auf – in Anlehnung an die Massendemonstration am 1. Mai 1856 in Australien, welche ebenfalls den Achtstundentag forderte. Der 1. Mai war traditionell auch der moving day, an dem öfter Wechsel im Beruf oder Wohnort durchgeführt wurden.[3] Es kam darauf zu Massenstreiks und Demonstrationen in den Industrieregionen.

Auch in einer Chicagoer Fabrik für landwirtschaftliche Geräte erklärten sich zu dieser Zeit die Mehrheit der Arbeiter solidarisch gegen die Betriebsleitung und drohten mit Streiks, weil sie unzufrieden waren mit dem 12-Stunden-Tag bei einem Durchschnittstagesverdienst von drei US-Dollar. Die Geschäftsleitung reagierte mit Massenaussperrungen und versuchte, die nun 800 bis 1000 freien Stellen mit neuen Einwanderern zu besetzen. Infolge der Kampagnen der sozialistischen Arbeiter-Zeitung meldeten sich jedoch nur 300 neue Arbeiter, während in anderen Fällen Arbeiter vor der Fabrikpforte Schlange standen. Das wurde und wird bis heute als großer Sieg der Gewerkschaft gewertet.

Am Samstag, dem 1. Mai 1886, demonstrierten Tausende von Arbeitern, die in den Streik traten und an Kundgebungen teilnahmen, die überall in den Vereinigten Staaten stattfanden.[4] Am Abend des 3. Mai 1886 hielt August Spies, der Chefredakteur und Herausgeber der Arbeiter-Zeitung, auf einer Arbeiterversammlung auf dem Haymarket in Chicago eine Rede. Nach der Haymarket-Versammlung – Ursprung des Arbeiterklassenbewusstseins in den USA – folgte ein mehrtägiger Streik in Chicago und führte zunächst am 3. Mai zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen Demonstranten und der Polizei, bei der zwei Demonstranten getötet wurden. Bei einer Protestkundgebung am Tag darauf eskalierte die Gewalt. Nach der Stürmung der friedlichen Versammlung durch die Polizei warf ein Unbekannter eine Bombe, die einen Polizisten sofort tötete und zahlreiche Polizisten wie auch Demonstranten verletzte. Sechs weitere Polizisten starben an den Folgen des Bombenanschlags. Bei dem anschließenden Gefecht, das in die US-Geschichte als Haymarket Affair eingegangen ist, wurden mehr als 200 Arbeiter verletzt; die Zahl der Toten wird mit sieben Polizisten und schätzungsweise der dreifachen Anzahl auf Seiten der versammelten Arbeiter angegeben.[5]

Acht Anarchisten, die die Kundgebung organisiert hatten, wurden festgenommen und der Verschwörung angeklagt. Vier von ihnen, darunter der Chefredakteur und Herausgeber der Arbeiter-Zeitung, August Spies, wurden durch den Strang hingerichtet, einer beging in seiner Zelle Suizid. Die noch lebenden drei wurden sechs Jahre später begnadigt.

Auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale zwischen dem 14. und 21. Juli 1889 wurde zum Gedenken an die Opfer des Haymarket Riot der 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ ausgerufen. Am 1. Mai 1890 wurde zum ersten Mal dieser „Protest- und Gedenktag“ mit Massenstreiks und Massendemonstrationen in der ganzen Welt begangen.

Deutschland – gesetzlicher Feiertag

Demonstranten auf dem Augustusplatz zur Feier des Ersten Mai, 1950.
Berlin: „Kampfdemonstration“ zum 1. Mai 1987 in der Karl-Marx-Allee

Der Versuch der Weimarer Nationalversammlung, am 15. April 1919 den 1. Mai zum gesetzlichen Feiertag zu bestimmen, hatte nur begrenzt auf das Jahr 1919 Erfolg.[6] Für das Gesetz, das nur auf den 1. Mai 1919 beschränkt war, stimmten SPD, DDP und Teile des Zentrums. Während die bürgerlich-rechte Opposition (DNVP, DVP) sowie weite Teile des Zentrums die Einführung des Tages der Arbeit als Feiertag überhaupt ablehnten, ging der USPD das Gesetz nicht weit genug, sie forderte zusätzlich die Einführung des 9. Novembers als Revolutionsfeiertag. Der sogenannte Blutmai (Berlin 1929) ließ die Widersprüche zwischen KPD und SPD deutlich werden.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurde der 1. Mai ab 1933 durch die Nationalsozialisten zum gesetzlichen Feiertag. Das Reichsgesetz vom 10. April 1933[7] benannte ihn als „Tag der nationalen Arbeit“. Am 2. Mai 1933 wurden die Gewerkschaften in Deutschland gleichgeschaltet, die Gewerkschaftshäuser gestürmt und die Vermögen beschlagnahmt.[8] Im Jahr 1934 wurde der 1. Mai durch eine Gesetzesnovelle zu einem „Nationalen Feiertag des deutschen Volkes“ erklärt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der 1. Mai 1946 durch den Alliierten Kontrollrat bestätigt. Maikundgebungen durften jedoch nur eingeschränkt durchgeführt werden.

Der 1. Mai ist in der Bundesrepublik Deutschland nach den Feiertagsgesetzen der Länder ein gesetzlicher Feiertag. Die amtliche Bezeichnung in Deutschland ist durch Gesetze der einzelnen Länder geregelt. In Nordrhein-Westfalen wird der erste Mai auf Grundlage des nordrhein-westfälischen Feiertagsgesetzes als Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde (abgekürzt als Tag des Friedens und der Völkerversöhnung) begangen.[9]

In der DDR und weiteren sozialistischen Ländern wurde der 1. Mai als „Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und Sozialismus“ mit aufwändigen Maiparaden begangen und auf die Traditionen der internationalen Arbeiterbewegung verwiesen. Symbol des 1. Mai ist die rote Mainelke.

Seit den 1980er Jahren gab es neben den politischen organisierten Demonstrationen auch regelmäßig Ausschreitungen in der Bundesrepublik, vor allem im Zusammenhang mit der Demonstration zum 1. Mai in Kreuzberg (Berlin).

Darüber hinaus gibt es seit 2001 den internationalen EuroMayDay. Dessen zentrales Anliegen ist, den verschiedenartigsten Formen von Prekarisierung in Arbeit und Leben einen Ausdruck zu geben, die nach Ansicht der Organisatoren durch die klassischen Institutionen der Arbeiterbewegung und der Linken nicht (mehr) organisiert werden.

Österreich

Erstes österreichisches Maiabzeichen, 1890[10]

In Österreich finden Kundgebungen zum Ersten Mai seit 1890 statt. Die Wiener Arbeiterschaft veranstaltete z. B. am 1. Mai 1890 im Wiener Prater die mit mehr als 100.000 Teilnehmern größte Kundgebung, die bis dahin jemals in der Stadt zu sehen war. Die 1889 gegründete Arbeiter-Zeitung nahm darauf Bezug, dass die Maifeier im Prater, einem großen Grünareal, stattfand, und schrieb dazu im Mai 1890:

„Er ist sehr schön, der 1. Mai, und die Tausende von Bourgeois und Kleinbürgern werden es den Hunderttausenden von Proletariern gewiss gerne vergönnen, sich auch einmal das berühmte Erwachen der Natur, das alle Dichter preisen und wovon der Fabrikszwängling so wenig bemerkt, in der Nähe zu besehen.“

Victor Adler: Arbeiter-Zeitung[3]

Bis 1918 fanden die sozialdemokratischen Maikundgebungen nun jährlich im Prater statt; in der Ersten Republik wurden sie an die Wiener Ringstraße verlegt, wo man vor dem Rathaus des seit 1919 sozialdemokratisch regierten Wien aufmarschierte.

Die christliche Arbeiterbewegung veranstaltete im Jahr 1893 die erste Maikundgebung, nachdem sich 1891 Papst Leo XIII. in der Enzyklika Rerum Novarum über die Arbeiterfrage geäußert hatte. Im Laufe der Jahre wurde der 1. Mai immer mehr zum arbeitsfreien Tag erklärt. So war im Jahr 1907 in 62 % der Kollektivverträge der Tag mit Arbeitsruhe verbunden.

In der Ersten Republik wurden der 1. Mai und der 12. November – als Tag der Ausrufung der Republik zum ersten Staatsfeiertag erklärt – am 25. April 1919 als „allgemeine Ruhe- und Festtage“ festgelegt.[11][12] Die Maifeiern der Sozialdemokraten wurden allerdings im Jahr 1933 zur Zeit des beginnenden Austrofaschismus durch Bundeskanzler Engelbert Dollfuß verboten; die Diktaturregierung ließ von 1934 an am nunmehr zum Staatsfeiertag umgewidmeten 1. Mai die Einführung der Maiverfassung des Ständestaats feiern.

In den Jahren des Nationalsozialismus war der 1. Mai der „Tag der deutschen Arbeit“ (auch: „Tag der Nationalen Arbeit“) und wieder gesetzlicher Feiertag. Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer waren damals in der Deutschen Arbeitsfront zusammengefasst.

Nach Kriegsende wurde der 1. Mai 1945 wieder als gesetzlicher Feiertag fortgeführt[13] sowie im Bundesgesetzblatt BGBl. Nr. 173/1949 vom 20. August 1949 als Staatsfeiertag bezeichnet und blieb dies bis heute.

Der große Maiaufmarsch der Sozialisten findet in Wien statt. Nachdem bis dahin Kundgebungen in den Bezirken stattfanden,[14] gingen sie 1921 erstmals von verschiedenen Treffpunkten in den Bezirken über die Wiener Ringstraße zum Rathausplatz, wo die Abschlusskundgebung stattfand. Die heutige Form geht jedoch auf das Jahr 1929 zurück. Im Jahre 1926 gab es erstmals am Vorabend einen Fackelzug der Arbeiterjugend. Während der Jahre 1933 bis 1945 konnte er nicht stattfinden. 1946 marschierten 200.000 Menschen am Rathaus vorbei und 1947 gab es wieder einen Fackelzug der Sozialistischen Jugend. Im Jahre 1981[15] war der Aufmarsch durch den Terroranschlag auf Heinz Nittel überschattet, der auf dem Weg zu den Feierlichkeiten war.[16]

Geschmückter Wiener Straßenbahnzug am 1. Mai 1976

Von 1913 bis 1998 begann der Betrieb der stadteigenen Verkehrsbetriebe am 1. Mai erst ab etwa 13:00 Uhr, um den Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, am Maiaufmarsch teilzunehmen.

Die Teilnahme am Maiaufmarsch der SPÖ in Wien wurde von der Partei erstmals im Jahr 2018 mit 120.000 Teilnehmern angegeben, was einer Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren entsprochen haben soll.[17] Als im Jahr 2019 die SPÖ neuerlich von 120.000 Teilnehmern sprach, ergaben polizeiliche Luftbildaufnahmen eine Zahl von lediglich 12.000 Teilnehmern.[18][19]

Schweiz – kantonaler Feiertag

In der Schweiz wird nur der 1. August bundesweit geregelt. Andere Feiertage, wie auch der 1. Mai, sind kantonal geregelt[20] (siehe auch Feiertage in der Schweiz):

  • In den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Jura, Neuenburg und Zürich ist er als Tag der Arbeit ein gesetzlich anerkannter Feiertag, der den Sonntagen gleichgestellt ist.
  • In den Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Tessin ist er als Tag der Arbeit ein gesetzlich anerkannter kantonaler Ruhetag.
  • Im Kanton Solothurn ist er ein gesetzlich anerkannter halber Feiertag (ab 12:00 Uhr).
  • In den Kantonen Freiburg und St. Gallen ist ab 12:00 Uhr für alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes arbeitsfrei.
  • Im Kanton Aargau ist er zwar nicht gesetzlich anerkannt, dennoch wird fast überall höchstens bis Mittag gearbeitet.
  • In den Gemeinden Hildisrieden (LU), Schüpfheim (LU) und Muotathal (SZ) wird der 1. Mai nicht als Tag der Arbeit begangen, er ist als Gedenktag des lokalen Schutzpatrons St. Sigismund aber trotzdem ein gesetzlicher Feiertag. In den übrigen Teilen der Kantone Luzern und Schwyz ist der 1. Mai ein regulärer Arbeitstag.

Pandemiebedingt sind in den Jahren 2020 und 2021 in der Schweiz nur stark eingeschränkt Kundgebungen und öffentliche Versammlungen möglich. In 2020 hat darum der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) eine «Digitale Grosskundgebung»[21] veranstaltet. Auch in 2021 ruft der Gewerkschaftsbund Schweizweit unter dem Motto «Zeit für die soziale Wende»[22] zu einem digitalen 1. Mai auf, ergänzt um einzelne, kleinere und dezentrale Aktionen in der Schweiz.

In der Stadt Zürich organisiert das Zürcher 1. Mai-Komitee[23] zusammen mit dem Gewerkschaftsbund des Kantons Zürich (GBKZ)[24] die 1.-Mai-Feiern – als Volksfest um die 1. Mai-Kundgebung[25] herum. Dieses Fest dauert mehrere Tage und wird alljährlich nach Angaben der Veranstalter von Zehntausenden besucht. In neuerer Zeit wurden die Kundgebungen von gewalttätigen „Nachdemonstrationen“ überschattet, bei denen sich Vertreter des Schwarzen Blocks und andere „Chaoten“ Strassenkämpfe mit der Polizei liefern.[26][27][28] Hingegen nehmen die meisten Menschen aber den freien Tag gerne als Erholungstag entgegen.

Evangelischer Gedenktag

In den Evangelischen Kirchen ist der Erste Mai kein Feiertag. In der Perikopenordnung findet sich allerdings auch das Themenfeld „Arbeit“. Unter den Stichworten, mit denen dieses Themenfeld versehen ist, findet sich auch der „Tag der Arbeit“, so dass sich für selbigen die Möglichkeit eines „Bittgottesdienstes für gesegnete Arbeit“ ergibt, der aber auch am Erntebitttag oder am Hagelfeiertag begangen werden kann.[29] Die liturgische Farbe ist violett.[30]

Katholischer Gedenktag

In Reaktion auf die vielfach sozialistisch ausgerichtete Arbeiterbewegung des 19. Jahrhunderts wurde der 1. Mai von Papst Pius XII. (Amtszeit von 1939 bis 1958) im Jahr 1955 zum Gedenktag Josefs des Arbeiters erklärt.[31] Der Ehemann Mariens und Nährvater Jesu war laut der Bibel als τέκτων (téktōn, Bauhandwerker) tätig und gilt traditionell als Patron der Arbeiter.

Der bayerische Herzog Maximilian I. erklärte Maria 1616 zur „Patrona Bavariae“ und führte den 14. Mai als Festtag für seine Herrschaft ein. Im Zuge der Revision des Heiligenkalenders nach dem Zweiten Vaticanum wurde der Gedenktag auf den 1. Mai vorverlegt; er wird noch immer in den Diözesen der Freisinger Bischofskonferenz (bayerische und fränkische Diözesen, zuzüglich Diözese Speyer) begangen.

Siehe auch

Literatur

  • Jörg Koch: Nationaler Feiertag des Deutschen Volkes. In: Ders. Dass Du nicht vergessest der Geschichte – Staatliche Gedenk- und Feiertage von 1871 bis heute. Wbg Academic, Darmstadt 2019, ISBN 978-3-534-40186-4, S. 115–124.
  • Jörg Koch: Tag der Arbeit. In: Ders. Dass Du nicht vergessest der Geschichte – Staatliche Gedenk- und Feiertage von 1871 bis heute. Wbg Academic, Darmstadt 2019, ISBN 978-3-534-40186-4, S. 193–195 und 271–273.
  • Jörg Koch: Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und Sozialismus. In: Ders. Dass Du nicht vergessest der Geschichte – Staatliche Gedenk- und Feiertage von 1871 bis heute. Wbg Academic, Darmstadt 2019, ISBN 978-3-534-40186-4, S. 244–247.

Weblinks

Commons: Erster Mai - Weitere Bilder oder Audiodateien zum Thema

Einzelnachweise

  1. Tag der Arbeit – Es begann mit einem Massaker. In: welt.de. 1. Mai 2013, abgerufen am 4. Mai 2015.
  2. The Drama of Haymarket (Memento vom 15. März 2008 im Internet Archive) Chicago History Museum
  3. 3,0 3,1 Geschichten rund um den 1. Mai (Memento vom 19. November 2015 im Internet Archive) auf Webservice der Stadt Wien; abgerufen am 4. Mai 2009.
  4.  Haymarket affair. In: Wikipedia. 5. Januar 2021 (https://en.wikipedia.org/w/index.php?title=Haymarket_affair&oldid=998391459).
  5. Gabriel Kuhn: „Neuer Anarchismus“ in den USA. Unrast Verlag, 2008, ISBN 978-3-89771-474-8, S. 14 f.
  6. Reichsgesetzblatt 1919, S. 393.
  7. Gesetz über die Einführung eines Feiertags der nationalen Arbeit vom 10. April 1933.
  8. Fehleinschätzung mit fatalen Folgen, in: Geschichte der Gewerkschaften, abgerufen am 23. April 2018.
  9. Regelmäßige Beflaggungstage. In: im.nrw. Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 30. April 2020.
  10. Die (österreichischen) Maiabzeichen von 1890–2011 – eine Sammlung der SPÖ-Geschichte-Seite www.rotbewegt.at, abgerufen am 14. März 2012.
  11. StGBl. Nr. 246 / 1919 (= S. 597).
  12. Gustav Spann: Zur Geschichte des österreichischen Nationalfeiertages. (PDF; 106,5 kB) Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport. Abteilung Politische Bildung, abgerufen am 12. April 2020.
  13. Art. I, § 1, Gesetz vom 7. August 1945, StGBl. Nr. 116/1945 (Feiertagsruhegesetz)
  14. Der Rathausplatz: Treffpunkt für alle Wienerinnen und Wiener (Memento vom 29. April 2014 im Internet Archive), wien.gv.at.
  15. Vorlage:Arbeiterzeitung
  16. Gerhard Hofer: Die Festivalisierung der Stadt. Am Beispiel des Wiener Rathausplatzes (PDF; 5,6 MB), Diplomarbeit, 2008.
  17. Kern am 1. Mai: Regierung will den 8-Stunden-Tag „schreddern“. In: kurier.at. 1. Mai 2018, abgerufen am 15. Mai 2019.
  18. Streit um 1. Mai-Zählung: Polizei zeigt Fotos. In: orf.at. 12. Mai 2019, abgerufen am 15. Mai 2019.
  19. Liebe SPÖ, so sehen 120.000 Fans aus … 13. Mai 2019, abgerufen am 15. Mai 2019.
  20. (de / fr / it) Gesetzliche Feiertage und Tage, die in der Schweiz wie gesetzliche Feiertage behandelt werden / Jours fériés légaux ou considérés comme tels en Suisse / Giorni festivi legali o considerati tali in Svizzera (PDF; 106,5 kB). Stand 1. Januar 2011, Bundesamt für Justiz BJ, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD, auf admin.ch.
  21. mai2020.ch - Programm und Livestream für den 1. Mai 2020 in der Schweiz
  22. mai2021.ch - Der offizielle Aufruf des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds für den 1. Mai 2021
  23. 1mai.chDer 1. Mai in Zürich: 1.-Mai-Komitee
  24. gbkz.ch/aktionen/tag-der-arbeit-1-mai/zuerich
  25. 1mai.ch/kundgebung
  26. Franziska Wernli, Ellinor Wettstein: 1. Mai: Kampftag der Arbeiter oder Tag der Krawalle? auf einem Lehrer-Web
  27. Fabian Baumgartner, Florian Schoop, Johanna Wedl: Tag der Arbeit in Zürich: Polizei zieht durchzogene BilanzIn Zürich ist es am Sonntagabend zum obligaten Geduldsspiel zwischen Demonstranten und Polizei gekommen. Der Helvetiaplatz war abgeriegelt. Bereits beim offiziellen Umzug hatte es Sachbeschädigungen gegeben. In: NZZ, 1. Mai 2016.
  28. (mrs/tow/lop): Helvetiaplatz abgeriegelt – 140 Demonstranten weggewiesenAm Rande des 1.-Mai-Umzugs in Zürich kam es zu Sachbeschädigungen. Die Polizei hat Demonstranten eingekesselt, um eine Nachdemo im Keim zu ersticken. Tages-Anzeiger, 1. Mai 2016.
  29. Neuordnung der gottesdienstlichen Lesungen und Predigttexte. Entwurf zur Erprobung im Auftrag von EKD, UEK und VELKD. Hannover, 2014, S. 532 (pdf; 4,4 MB).
  30. Evangelische Kirche im Rheinland: Handreichung für die Gestaltung kirchlicher Paramente. Kirchenamtblatt S. 78 vom 6. Mai 1965, geändert Kirchenamtblatt S. 192 vom 31. Juli 1987.
  31. Anke Fischer: Feste und Bräuche in Deutschland. München 2004, ISBN 3-89736-323-2, S. 44.
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