Behinderung

Aus AnthroWiki
Internationales Zeichen für eine Zugangsmöglichkeit für behinderte Menschen (engl. International Symbol of Access)

Als Behinderung bezeichnet man eine dauerhafte und gravierende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe bzw. Teilnahme einer Person. Verursacht wird diese durch die Wechselwirkung ungünstiger sozialer oder anderer Umweltfaktoren (Barrieren) und solcher Eigenschaften der Betroffenen, welche die Überwindung der Barrieren erschweren oder unmöglich machen.[1]

Behinderung wird also nicht als „Krankheit“ betrachtet: Behindernd wirken in der Umwelt des behinderten Menschen sowohl Alltagsgegenstände und Einrichtungen – oder das Fehlen solcher Einrichtungen – (physikalische Faktoren) als auch die Einstellung anderer Menschen (soziale Faktoren). Gegenständliche Barrieren erhalten ihre behindernde Eigenschaft oft durch mangelnde Verbreitung von universellem Design, das nicht nur Bedürfnisse zahlenmäßig großer oder einflussreicher Bevölkerungsgruppen berücksichtigt.[2][3]

Das Partizip behindert, von dem die Personenbezeichnung Behinderte abgeleitet ist, kann also abhängig vom eigenen Blickwinkel oder Standpunkt benutzt werden:

Das niedersächsische Kultusministerium berücksichtigte 2017 die Sichtweisen beider Modelle, indem es feststellt: „Eine Behinderung wird […] als Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen individueller Beeinträchtigung und Einschränkungen der gesellschaftlichen Teilhabe durch hemmende Faktoren oder Barrieren aufgefasst.“[4]

Kategorien und Ursachen

Der Wiener Universitätsprofessor Gottfried Biewer sieht in einem Lehrbuch fünf unterschiedliche Systematiken der Kategorisierung und Klassifizierung, die zu Differenzen beim begrifflichen Verständnis von Behinderung führen. So gäbe es medizinische Klassifikationen (ICD, DSM-5), pädagogische Behinderungsbegriffe, sonderpädagogische Kategorien, die Einteilung der OECD (disability, learning difficulties und disadvantages) und das bio-psychosoziale Modell (ICF) der WHO.[5] Aktuell am gebräuchlichsten seien sonderpädagogische Zuschreibungen, bei denen Förderbedarfe bestimmten Entwicklungsbereichen zugeordnet werden (Sehen, Hören, geistige Entwicklung etc.). Das im Bildungsbereich verwendete Modell der OECD unterscheide zwischen Behinderungen mit organischen Ursachen (Kategorie A), Lernstörungen (Kategorie B) und Benachteiligungen aufgrund sprachlicher, sozialer und kultureller Gegebenheiten (Kategorie C). Im Unterschied zu diesen Kategorisierungssystemen stelle die ICF der WHO in erster Linie eine gemeinsame Sprache zur Beschreibung von Phänomenen dar.

Behinderung tritt nur im Zusammenspiel mehrerer ursächlicher Faktoren auf. Typische individuell-beeinträchtigende Merkmale eines Menschen („Schädigung“ oder „Beeinträchtigung“) sind fehlende oder veränderte Körperstrukturen sowie chronische körperliche und psychische Krankheiten. In Verbindung damit können Umweltfaktoren als physikalische Barrieren, zum Beispiel in Form von Bordsteinen, Engstellen, Treppen, nicht barrierefreie Internetseiten oder eine naturbelassene Umwelt zu einer Behinderung eines Menschen führen. Ebenso „behindernd“ sind gesellschaftliche Barrieren etwa in Ausbildung, Arbeitswelt, Freizeit und Kommunikation, wenn sie zum Ausschluss von Menschen mit abweichenden Merkmalen führen.

Zur Frage, ob bzw. inwieweit die oben genannten Faktoren als „diskriminierend“ bewertet werden bzw. bewertet werden müssten oder dürften, siehe Behindertenfeindlichkeit.

Definitionen von Behinderung, die nur auf eine einzige Ursache abzielen, gelten als überholt.

Grundsätzlich lassen sich Behinderungszusammenhänge grob in folgende Bereiche kategorisieren:

Hinsichtlich der personenseitigen Ursachen lässt sich unterscheiden zwischen

  • erworbenen:
- durch perinatale (während der Geburt) entstandene Schäden
- durch Krankheiten
- durch körperliche Schädigungen, zum Beispiel Gewalteinwirkung, Unfall, Kriegsverletzung
- durch Alterungsprozesse
  • bzw. angeborenen Behinderungen:
- durch Vererbung bzw. chromosomal (z. B. Down-Syndrom) bedingt
- durch pränatale (vor der Geburt entstandene) Schädigungen.

Behinderungen können auch als Kombination aus mehreren Ursachen und Folgen auftreten (Mehrfachbehinderung, Schwerste Behinderung), oder weitere Behinderungen zur Folge haben, z. B. Kommunikationsbehinderung als Folge einer Hörbehinderung.

Einige Behinderungen werden gesellschaftlich überhaupt nicht als solche wahrgenommen, sondern gelten als Ausdruck mangelnder Selbstbeherrschung und Erziehung des Betroffenen. Dies gilt etwa für die ständigen Blähungen von Menschen, die nach einer Darmkrebsoperation die Bauhin-Klappe verloren haben oder die von CED betroffen sind. In einer vergleichbaren Situation befinden sich etwa die Betroffenen der Krankheit Morbus Tourette. Bei Behinderungen dieser Art sind soziale Behinderung und diskriminierende Ausgrenzung der Betroffenen besonders gravierend.

Definitionsversuche

„Die UN-BRK (UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) enthält keine genaue, abschließende Definition des Begriffs Behinderung, sondern legt vielmehr nur ein Verständnis von “Behinderung” dar und konkretisiert damit den persönlichen Anwendungsbereich der Konvention. Gemäß Artikel 1 Absatz 1 bezieht die UN-BRK alle Menschen ein, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen (einstellungs- und umweltbedingten) Barrieren am vollen und gleichberechtigten Gebrauch ihrer fundamentalen Rechte hindern. Die BRK orientiert sich demgemäß am sozialen Verständnis von Behinderung.“

Eibe Riedel: Gutachten zur Wirkung der internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihres Fakultativprotokolls auf das deutsche Schulsystem, Erstattet der Landesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam Leben“ Nordrhein-Westfalen. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse, Fragenkomplex I: Allgemeine Fragen (“Individualschutz”), 1) Anwendungsbereich der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), a) Verständnis von Behinderung.[6]

Siehe auch

Literatur

  • Gottfried Biewer: Grundlagen der Heilpädagogik und Inklusiven Pädagogik. 3., überarb. u. erweit. Auflage. Klinkhardt (UTB), Bad Heilbrunn 2017, ISBN 978-3-8252-4694-5.
  • Günther Cloerkes: Soziologie der Behinderten. Eine Einführung. 3., neu bearb. und erw. Auflage. Heidelberg 2007, ISBN 978-3-8253-8334-3.
  • Walter Fandrey: Krüppel, Idioten, Irre: zur Sozialgeschichte behinderter Menschen in Deutschland. Silberburg-Verlag, Stuttgart 1990, ISBN 3-925344-71-3.
  • Beate Firlinger (Hrsg.): Buch der Begriffe. Sprache, Behinderung, Integration. Integration: Österreich. Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz. Wien 2003.
  • Barbara Fornefeld: Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik. München/ Basel 2002.
  • Rudolf Forster, Volker Schönwiese: Behindertenalltag – wie man behindert wird. In: bidok.uibk.ac.at (20. Juni 2012)
  • Ch. Fürll-Riede, R. Hausmann, W. Schneider: Sexualität trotz(t) Handicap. Thieme-Verlag, Stuttgart 2000, ISBN 3-13-118211-3.
  • Günter Helmes: Spielfilm, Behinderung, Behinderte. Beobachtungen zu einem frühen Klassiker des Genres „Behindertenfilm“ und dessen historischen und zeitgenössischen Kontexten. Das Lehrstück Freaks (1932) von Tod Browning. In: Diversität und Vielfalt in Film und Fernsehen, hrsg. von Julia Ricart Brede und Günter Helmes. Münster u. a. 2017, S. 19–62. ISBN 978-3-830930198
  • Gisela Hermes: Behinderung und Elternschaft – kein Widerspruch. Ag Spak, Neu-Ulm 2004, ISBN 3-930830-46-9.
  • Bernhard Knittel: SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – Kommentar. Loseblattwerk. Verlag R. S. Schulz, Stand: 1. April 2008, ISBN 978-3-7962-0615-3.
  • Klaus Lachwitz: Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. In: BtPrax. 2008, S. 143.
  • Erich Lenk: Behinderte Menschen. In: Deutscher Verein für Öffentliche, Private Fürsorge (Hrsg.): Fachlexikon der sozialen Arbeit. 6., völlig überarb. und aktualisierte Auflage. Baden-Baden 2007, ISBN 978-3-8329-1825-5, S. 100–101.
  • Martin Löschau, Andreas Marschner: Das neue Rehabilitations- und Schwerbehindertenrecht. Neuwied 2001.
  • Bernhard Mann: Anpassungsqualitäten behinderter Volljähriger in der stationären Altenhilfe. Haag+Herchen, Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-89228-525-X.
    • Alter und Behinderung. In: Deutsches Zentrum für Altersfragen e. V. (Hrsg.): Expertisen zum ersten Altenbericht der Bundesregierung – IV. Angebote und Bedarf im Kontext von Hilfe, Behandlung, beruflicher Qualifikation. (= „Weiße Reihe“ des Deutschen Zentrums für Altersfragen e.V.). Berlin 1993, ISBN 3-88962-117-1, S. 359–417.
  • Reinhard Markowetz, Günther Cloerkes (Hrsg.): Freizeit im Leben behinderter Menschen: theoretische Grundlagen und sozialintegrative Praxis. Edition S, Heidelberg 2000, ISBN 3-8253-8262-1.
  • Heidrun Metzler, Elisabeth Wacker: Behinderung. In: Otto, Hans-Uwe, Thiersch, Hans (Hrsg.): Handbuch Sozialarbeit, Sozialpädagogik. 3. Auflage. München/ Basel 2005, ISBN 3-497-01817-1, S. 118–139.
  • Christian Mürner, Udo Sierck: Behinderung – Chronik eines Jahrhunderts. 1. Auflage. Beltz Juventa, Weinheim 2012, ISBN 978-3-7799-2840-9.
  • Lisa Pfahl: Techniken der Behinderung. Der deutsche Lernbehinderungsdiskurs, die Sonderschule und ihre Auswirkungen auf Bildungsbiografien. transcript, 2011, ISBN 978-3-8376-1532-6.
  • Peter Radtke: Behinderung und die Ideologie des „Normalen“. In: Hellmut Puschmann (Hrsg.): Not sehen und handeln (Caritas). Freiburg/Br. 1996
  • Andreas Rett: Kinder in unserer Hand – Ein Leben mit Behinderten. ORAC, Wien 1990, ISBN 3-7015-0178-5.
  • Karl Friedrich Schlegel: Der Körperbehinderte in Mythologie und Kunst. Stuttgart 1983.
  • Volker Schönwiese, Christian Mürner: Das Bildnis eines behinderten Mannes – Kulturgeschichtliche Studie zu Behinderung und ihre Aktualität. In: bidok.uibk.ac.at (20. Juni 2012)
  • Felix Welti: Behinderung und Rehabilitation im sozialen Rechtsstaat. Mohr Siebeck, Tübingen 2005, ISBN 3-16-148725-7.
  • Ingeborg Zurbrügg: Klarissa. Harald Fischer, Erlangen 1994, ISBN 3-89131-111-7.
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Referat Information, Publikation, Redaktion (Hrsg.): Ratgeber für Menschen mit Behinderung. Ausgabe 2013. Bonn 2013 (Stand: Januar 2013. Bei den einzelnen Gesetzen steht der Rechtsstand immer am Anfang)
  • taz.de, Sonderausgabe zum Welttag der Menschen mit Behinderung, 2. Dezember 2016: taz.mit behinderung

Weblinks

Commons: Disabilities - Weitere Bilder oder Audiodateien zum Thema
 Wiktionary: Behinderung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Definition laut deutschem Sozialrecht. Die Definitionen in Nachbarstaaten sind ähnlich.
  2. Wolfgang Jantzen: Zur politischen Philosophie der Behinderung. (Memento vom 18. Januar 2012 im Internet Archive) auf: zedis.uni-hamburg.de (PDF, 87 kB)
  3. WHO, who.int, abgerufen am 11. Januar 2010.
  4. Niedersächsisches Kultusministerium: Förderschule und Förderzentrum
  5. Gottfried Biewer: Grundlagen der Heilpädagogik und Inklusiven Pädagogik. 2. Auflage. Klinkhardt (UTB), Bad Heilbrunn 2010, ISBN 978-3-8252-2985-6, S. 33–76.
  6. Gemeinsam für Inklusion! (Memento vom 5. Januar 2013 im Webarchiv archive.is) auf: lag-bw.de. S. 1. (39 KB, 15. April 2012)


Dieser Artikel basiert (teilweise) auf dem Artikel Behinderung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.